Guide 2020

Personen Jeder Arbeitnehmer (in- oder ausländischer Agfa-Mit- arbeiter) oder Auftragnehmer (jemand von einer anderen Firma/Selbständiger, der für Agfa Arbei- ten ausführt) muss sich zwecks Ausstellung eines Zugangsausweises beim Sicherungsdienst in Gebäude 124 bei Gevaert 1 melden. Sowohl neue (ausländi- sche) als auch Auftragnehmer müssen im Vorwege beim Sicherungsdienst angemeldet werden (SAP-/ TRP-Datenbank). Der Zugangsausweis wird erst dann ausgestellt, wenn der Sicherungsdienst über alle erforderlichen Daten verfügt. Arbeitnehmer von Auf- tragnehmern, die bei Gevaert 8 Arbeiten verrichten müssen und nicht in Besitz eines Zugangsausweises sind, müssen sich zuerst beim Sicherheitsdienst in Gevaert 1 melden. Besucher müssen bei der Rezep- tion in Gebäude 70 oder Gebäude 124 angemeldet werden (vorab in der VISITOR-Datenbank) und an den Standorten stets durch einen Agfa-Mitarbeiter beglei- tet werden. Jede Person darf sich nur dorthin begeben, wo ihre Anwesenheit funktional nötig ist. Zugangsausweis Der Zugangsausweis gilt grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit. Für Auftragnehmer beträgt diese maximal 1 Jahr. Jeder Zugangsausweis ist strikt persönlich und nicht übertragbar. Er bleibt Eigentum von Agfa-Gevaert NV. Der Ausweis muss bei Ende des Vertrags beim Innendienst Sicherung Gebäude 124 abgegeben werden. Der Verlust des Zugangsauswei- ses muss beim Innendienst Sicherung unverzüglich gemeldet werden. Wenn Sie Ihren Zugangsausweis vergessen haben, müssen Sie sich beim Innendienst Sicherung anmelden. Personen, die in Belgien vor-

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