Guide 2020

Der Einsatzdienst ist nur zu kontaktieren bei: ■ Arbeiten an Leitungen, die gefährliche Produkte enthalten oder enthielten; ■ Arbeiten in geschlossenen Räumen (Gruben, Kes- sel, Tanks, Kanalisation usw.); ■ Arbeiten in explosionsgefährdeten Zonen (auch bei partieller Zoneneinteilung!); ■ Feuergefährliche Arbeiten wie Schleifen, Schwei- ßen, Brennen usw. Genehmigungen, die durch den Einsatzdienst kon- trolliert werden, müssen jede Woche verlängert werden. Die erforderlichen Maßnahmen wie Entfernung oder Abschirmung von brennbaren Materialien, Spülung von Leitungen usw. müssen bereits ausgeführt wor- den sein, bevor der Einsatzdienst eintrifft, um zu prü- fen, ob die Arbeitserlaubnis erteilt wird. Um den reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, benachrichtigen Sie bitte den Ein- satzdienst im Vorwege (+32 (0)3 444 5555 oder interventiedienst.BE@agfa.com), sodass die Kon- trolle in die Planung aufgenommen werden kann.

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