Wegweiser 2019
Parkgelände Arbeitnehmer oder Auftragnehmer dürfen auf einem der beiden Personalparkgelände parken. Der Siche- rungsdienst kann aufgrund von Ausnahmeregeln spezifische Parkplätze zuweisen (z.B. Fahrgemein- schaften, medizinische Karte, Laden und Löschen, Arbeiten ...). Besucher müssen auf dem Besucher- parkplatz parken und erhalten nach ihrem Besuch einen Code, mit dem sie das Gelände verlassen können. Bei Gevaert 8 ist bei Betreten des Parkge- ländes der Pförtner am Schlagbaum zu informieren und eine Ausfahrtkarte bei der Zugangsregistrierung zu beantragen. Fahrzeuge Fahrzeuge haben über die für den Verkehr bestimm- ten Zufahrten (Schnelltore) Zugang zu den Stand- orten. Sie dürfen nur zum Löschen oder Laden ein- fahren. Dafür gelten bestimmte Ausnahmeregeln. Das Kontrollperson entscheidet von Fall zu Fall, ob einem Fahrzeug die Einfahrt gewährt wird. Beim Ein- und Ausfahren ist grundsätzlich eine Registrie- rung am Schnelltor mit sowohl Zugangsausweis als auch CarPass erforderlich. Alle Insassen registrieren sich zunächst mit ihrem Zugangsausweis. Danach erfolgt die Registrierung mit dem CarPass. Das Kon- trollpersonal darf jedes Fahrzeug kontrollieren, und zwar sowohl bei Einfahrt als auch bei Verlassen der Standorte. Fahrzeuge können zur Fahrzeugwaage weitergeleitet werden. Am Standort und auf den Parkgeländen gilt die allgemeine Straßenverkehrs- ordnung. Überall gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Besonders zu beachten sind dabei Zebrastreifen und die Suggestionsstreifen für Fuß-
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